Ist die Bezeichnung für die Technik von Lüftungsanlagen und wird von MTM Gebäudetechnik sowohl Montiert als auch gewartet (mehr zum Thema Wartung hier).
Lüftungsanlage
Eine Lüftungsanlage ist eine technische Einrichtung, um Wohn-, Büro- und Betriebsräumen Außenluft zuzuführen bzw. „verbrauchte“ oder hieraus belastete Abluft abzuführen. Je nach Anwendungsfall gibt es Anlagen mit kontrollierter Zuluft (Zuluftanlage), kontrollierter Abluft (Abluftanlage) oder kombinierte Zu- und Abluftanlagen. Eine Lüftungsanlage ist eine an den Baukörper angepasste technische Einrichtung, die notwendige Luftleistung wird bedarfsabhängig ermittelt.
Technik
Zu- und Abluftanlagen werden mit diversen Luftfilterelementen zum Schutz der Personen im Raum und der Lüftungsanlage selbst ausgestattet. In Ausnahmefällen wird auch die Fortluft, zur Minimierung von Gerüchen oder sonstigen Emission, mit geeigneten Filtern behandelt.
Bei Ventilatoren mit Keilriemen ist eine Keilriemenüberwachung obligatorisch. Die Überwachung kann über einen Druckwächter erfolgen. Dieser misst die Druckdifferenz, die sich vor und nach dem Lüfter aufbaut, wenn dieser in Betrieb ist. Wird diese Druckdifferenz über einen Zeitraum von ca. 60 s nicht aufgebaut, wird der Lüfter deaktiviert.
Die modernere Lösung ist die Überwachung durch ein Windfahnenrelais oder einen cosPhi-Wächter. Dies ist ein elektrisches Bauelement, das in die Einspeisung des Elektromotors eingefügt wird. Läuft der Motor ohne Last, d. h., der Keilriemen ist gerissen, wird der Motor dadurch ausgeschaltet.
In der Regel werden Lüftungsanlagen mit automatischen Lüftungsklappen versehen (in der Schweiz über die SIA-Norm 180, die ein dichtes Gebäude vorschreibt), die sich, wenn die Lüftungsanlage auf AUS geschaltet ist, schließen. Abhängig vom baulichen Brandschutz vor Ort werden auch Brandschutzklappen zwischen einzelne Brandabschnitten eingebaut.
Kleinere einfachere Lüftungsanlagen werden durch Kompaktregler gesteuert. Bei größeren Anlagen erfolgt die Regelung durch DDC-GA-Steuerungen. Diese werden dann in die Gebäudeautomation eingebunden und über die Gebäudeleittechnik gesteuert (Gebäudetechnik).
Bei Anlagen mit Außenluftbeimischung und Luft/Wasser Wärmetauscher ist zum Schutz des Heizregisters ein Frostschutzthermostat vorgesehen, wenn das Heizregister ohne Glycol betrieben wird. Dieser deaktiviert die Lüftungsanlage wenn beim Heizregister die voreingestellte Temperatur (variabel, meistens 5 °C) unterschritten wird. Zudem wird das Heizungsventil zum Schutz des Heizregisters auf 100 % geöffnet, die Lüftungsanlage abgeschaltet und die Pumpe eingeschaltet. Auch evtl. vorhandene Außenluftklappen werden geschlossen, damit keine kalte Luft mehr nachströmen kann. Weiterhin wird auch oft durch die Regelung ein wasserseitiger Frostschutz realisiert, wobei die Rücklauftemperatur über das Heizventil auf eine Mindesttemperatur geregelt wird. Damit wird einem Ansprechen des luftseitigen Frostschutzthermostaten vorgebeugt.
Weitere wesentliche Bestandteile: Wetterschutzgitter, Jalousieklappen, Schalldämpfer, AUL-Filter, Ventilator, Wärmerückgewinnung, Heizregister, Thermostate, ZUL- Filter, Lüftungskanal, Brandschutzklappe, Lüftungsklappe, Klappenstellantrieb, Lüftungsgitter.
Alle Lüftungsanlagen unterliegen gewissen hygienischen Anforderungen. In Deutschland wurde hierfür die VDI 6022 geschaffen; sie regelt die Verantwortung des Planers, des Installateurs, bis hin zum Betreiber. Durch vorbeugende Maßnahmen bzw. später wiederkehrende Inspektionen, Wartung und Reinigung ist die Lüftungsanlage in ihrer Funktion zu kontrollieren und aufrechtzuerhalten. Folgeerscheinungen, die im Zusammenhang mit dem Gebäude selbst, dem Mensch und der Lüftungsanlage darin auftreten, werden auch unter dem Begriff SBS zusammengefasst und sind zu beseitigen.
Im Gegensatz zu Klimaanlagen sind die Luftzuführungen in Lüftungsanlagen nicht zusätzlich feuchtebelastet. Durch eine Nachheizung wird sogar die relative Luftfeuchte verringert, so dass Bakterien, Viren und Keime keine gute Lebensgrundlage besitzen und von ihnen keine erhöhte Gefahr ausgeht. Demgegenüber können die Abluftkanäle durch feucht-warme Abluft (beispielsweise Küche, Bad) durchaus schmutz- und keimbelastet sein. Für die Bewohner stellt dies allerdings keine Gesundheitsgefährdung dar.
Die nachfolgend abgedruckte
Richtlinie über brandschutztechnische
Anforderungen an Lüftungsanlagen
Lüftungsanlagen-Richtlinie - LüAR NRW
- Fassung Mai 2003 -
können Sie auf der Seite von Recht.NRW.de lesen